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Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Grundlagen der Unternehmensverfassung

Als börsennotiertes Unternehmen, das dem deutschen Aktienrecht unterliegt, verfügt die Ahlers AG über eine duale Führungsstruktur, bestehend aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat. Der Vorstand ist für die Leitung der Gesellschaft und des Konzerns zuständig. Dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachung und Beratung des Vorstands.

Der Vorstand der Ahlers AG leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und kontrolliert die Konzerngesellschaften. Die Leitungsaufgabe, bestehend insbesondere aus der Festlegung der Unternehmensziele, der strategischen Ausrichtung des Konzerns und dessen Steuerung und Überwachung sowie Unternehmensplanung und Konzernfinanzierung, wird dabei vom Vorstand als Kollegialorgan wahrgenommen. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Ungeachtet dieser Gesamtverantwortung führen die einzelnen Mitglieder des Vorstands die ihnen durch die Geschäftsordnung des Vorstands zugewiesenen Ressorts in eigener Verantwortung. Die Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands wird ebenfalls durch die Geschäftsordnung des Vorstands bestimmt.

Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und legt die Informations- und Berichtspflichten fest. Bei definierten Maßnahmen von grundlegender Bedeutung in der Gesellschaft oder im Konzern, wie beispielsweise wesentlichen Investitionen und Rechtsgeschäften, ist die Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben, die allen Interessierten auf der Homepage www.ahlers-ag.com dauerhaft zugänglich ist. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Eine Zusammenfassung der Art und des Umfangs der Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021/22 enthält der Bericht des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat überprüft im Rahmen einer Selbstbeurteilung einmal jährlich die Effizienz seiner Tätigkeit. Die Aufsichtsratsmitglieder füllen hierzu Fragebögen aus, die an die aktuellen Anforderungen der Gesetze und des DCGK angepasst sind und Fragen zu allen Aspekten der Aufsichtsratstätigkeit enthalten. Die Effizienzprüfung wurde zuletzt am 08. Dezember 2022 durchgeführt und im Gremium besprochen. Etwaige Erkenntnisse sind integraler Bestandteil der Arbeit des Aufsichtsrats. Bei Bedarf werden Verbesserungsmaßnahmen festgelegt.

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
Im Berichtsjahr arbeiteten Vorstand und Aufsichtsrat der Ahlers AG erneut sehr eng zusammen. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Abweichungen des Geschäftsverlaufes von den aufgestellten Plänen werden vom Vorstand erläutert. Vorstand und Aufsichtsrat stimmten die strategische Ausrichtung des Unternehmens ab. Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung muss der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einholen. Neben den turnusgemäßen Informationen zu den Aufsichtsratssitzungen erfolgt ein ständiger Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat über die Lage des Unternehmens. Die Zusammenarbeit ist durch ein offenes und vertrauensvolles Verhältnis geprägt. Der Aufsichtsrat begleitet die Unternehmensführung auf einer optimalen Informationsgrundlage mit Empfehlungen und Ratschlägen. Im Geschäftsjahr 2021/22 fanden sechs Aufsichtsratssitzungen im Beisein des Vorstands statt, davon eine im Wege einer Videokonferenz. Eine Teilsitzung führte das Kontrollgremium ohne den Vorstand durch. Grundsätzlich finden Aufsichtsratssitzungen ohne Beteiligung des Vorstands statt, soweit sie Veränderungen der Vorstandsverträge, die Bemessung von Tantiemen oder die Berufung bzw. Abberufung eines Vorstands betrafen. 

Frauenanteil
Nach § 76 Abs. 4 S. 1 AktG legt der Vorstand von Gesellschaften, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen fest. Der Vorstand hatte erstmals am 18. September 2015 als Zielgröße für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent festgelegt. Am 3. Mai 2017 hat der Vorstand die fristgerechte Zielerreichung zum 30. Juni 2017 festgestellt und beschlossen, die Zielgrößen in den genannten Führungsebenen bei jeweils 30 Prozent zu belassen. Zum Berichtsstichtag 2021/22 waren in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands konzernweit 118 Mitarbeiter tätig (Vorjahr 109 Mitarbeiter). Der Frauenanteil betrug 47 Prozent gegenüber 40 Prozent am Vorjahresstichtag.

Nach § 111 Abs. 5 S. 1 und 5 AktG legt der Aufsichtsrat von Gesellschaften, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat Zielgrößen fest. In der Aufsichtsratssitzung vom 18. September 2015 wurden erstmals Zielgrößen von jeweils 30 Prozent festgelegt. Die Zielgrößen waren am Tag ihrer Festlegung mit einem Frauenanteil von jeweils 50 Prozent überschritten. In seiner Sitzung am 3. Mai 2017 hat der Aufsichtsrat die fristgerechte Zielerreichung zum 30. Juni 2017 festgestellt und beschlossen, die Zielgrößen in den beiden Gremien bei jeweils 30 Prozent zu belassen. Zum 30. November 2022 betrug der Frauenanteil im Vorstand 50 Prozent (Vorjahr 50 Prozent) und im Aufsichtsrat 0 Prozent (Vorjahr 33 Prozent).